Wir suchen einen Bauleiter ab sofort

Auf Qualität spezialisiert – unser Herz schlägt für Beständigkeit.

Die STRATIEF Straßen- und Tiefbau GmbH ist ein Traditionsunternehmen, das sich
seit über 60 Jahren im Berliner Straßen- und Tiefbau behauptet.

Wir sind im Bereich Verkehrswegebau mit den Gewerken Stein-, Beton-, Gussasphalt- und
Walzasphaltstraßenbau sowie im Tiefbau mit den Gewerken Kanal- und Rohrleitungsbau sehr breit aufgestellt. Ein eigener Fuhrpark und Werkstätten sowie die Aufbereitung von Erdstoffen und Straßenaufbruch und eine Kiessandgewinnung runden das Bild eines autark auftretenden Unternehmens ab.

Der Erfolg des Unternehmens stützt sich auf jahrzehntelange Betriebszugehörigkeiten unserer hochqualifizierten Mitarbeiter. Altersbedingtes Ausscheiden unserer Belegschaft möchten wir gerne mit qualifizierten und motivierten Bewerbern kompensieren.

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Auf Qualität spezialisiert

Seit über 60 Jahren hat unser Unternehmen nur ein Ziel: Ihnen neue Wege
bereiten. Mit hervorragender Qualität. Dank modernster Technik.

Dieser Anspruch ist unsere Motivation. Tagtäglich sind dafür 40 Mitarbeiter in den drei Bereichen
Straßen-, Tief- und Erdbau in Berlin und Umgebung im Einsatz. Und mit dem Firmensitz in
Berlin-Kaulsdorf wissen wir nur zu gut, wie Berlin tickt: Unser Job ist immer wieder eine neue
Herausforderung. Ehrlich gesagt lieben wir genau das an unserer Arbeit.

 

Das hat nicht jeder

Die Prüfzeichen Qualitätsgemeinschaft Städtischer Straßenbau (Straßenbau), Zert-Bau (Rohrleitungsbau), TÜV Rheinland (Fachbetrieb nach dem Wasserhaushaltsgesetz) und Güteschutz Kanalbau erhält
man nach diesem Prinzip:

 

 

  1. Im Unternehmen wird die fachliche Qualifikation der Mitarbeiter durch Vorlage ihrer Berufsabschlüsse und Weiterbildungen geprüft.
  2. Der Nachweis der verfügbaren Technik erfolgt durch Kaufbestätigung und durch Inaugenscheinnahme.
  3. Die Referenzen werden nur anerkannt, wenn der Referenzgeber unterschrieben hat.
  4. Unangemeldete Baustellenbesuche der Auditoren prüfen die fachgerechte Ausführung.

Im Abstand von 2 Jahren erfolgt nach diesen Regeln eine erneute Prüfung. Es werden keine Selbstauskünfte akzeptiert, sondern nur belastbare und durch Dritte geprüfte Sachverhalte im Unternehmen.